ÖKODESIGN-VERORDNUNG

Ökodesign Verordnung. Warum? Die Reduzierung des Energieverbrauchs und damit von klimaschädlichen Treibhausgasen ist erklärtes Ziel der Mitgliedsstaaten der EU.

Ökodesign Verordnung. Warum?
Die Reduzierung des Energieverbrauchs und damit von klimaschädlichen Treibhausgasen ist erklärtes Ziel der Mitgliedsstaaten der EU.

Die im Volksmund „Glühlampenverbot“ genannte Richtlinie 2009/125/EU verdeutlichte im Jahr 2009 bereits die Kraft derartiger Regulierungen bei der Einführung energiesparender Technologien. In diesem Zusammenhang sind die beiden neuen Verordnungen zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen (SLR) und zur geänderten Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen (ELR) als weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigen Produktgestaltung und einer dem Stand der Entwicklung angepassten Klassifizierung von Beleuchtungsprodukten zu sehen. RZB unterstützt seit Jahren die Umstellung auf energieeffiziente Lichtquellen.

Was das für das für Sie als Kunden und das Produktportfolio von RZB bedeutet, lesen Sie in dieser Broschüre.

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