Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst energetische Fördermaßnahmen für die Modernisierung und Sanierung von Gebäuden. Ziel ist die energetische Optimierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch im Hinblick auf die Erneuerung von Beleuchtungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch innerhalb des Gebäudes einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten, Steuerungen z.B. für Tageslicht oder Präsenz.
Komponenten für ein Energiemanagement-System einschließlich Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung.
Förderfähig sind zudem die Kosten des Effizienzexperten und Kosten für Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen.
Was wird nicht gefördert?
Lichtquellen (Lampen), die nicht fest verbaut (Beispiel: Stehleuchten), für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, wie beispielsweise Retrofit und Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Rahmenbedingungen - was gilt es zu beachten?
Achtung!
Die Förderanträge müssen vor Beginn des Projektes gestellt werden.
Antragstellung
Das Leuchtenprogramm von RZB umfasst bereits heute rund 40 Serien im Bereich Innenleuchten und das komplette Programm unseres Lichtbandsystems LINEDO, welche den Förderkriterien entsprechen.
Bundesamts für Wirtschaft und Klimaschutz
Informationen beim ZVEI
Informationen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
WISSENSWERTES IN KÜRZE
BEG FÖRDERPROGRAMM
*Automatisierungsgrad B erfordert über die der Klasse C entsprechenden Standardwerte hinaus den Einsatz von Gebäude- und Raumautomationsfunktionen. Einzelne Regeleinrichtungen müssen in der Lage sein, untereinander oder mit einem übergeordneten Gebäudemanagementsystem zu kommunizieren.
Weiter erfordert der Automatisierungsgrad B ein tageslichtabhängig gedimmtes System (abschaltend, automatisch wiedereinschaltend oder abschaltend, manuell wiedereinschaltend, sowie eine Präsenzerfassung mit Präsenzmeldern.